A: Von der Annahme zur Sortierung sind Abfälle ausgeschlossen, die nach Ihrer Art und Menge nicht sortiert werden können.

  1. Die zur Anlage der EZS angelieferten Materialien dürfen keine Anteile an den nachstehend aufgeführten Bestandteilen enthalten: Dachpappe, Krankenhausabfälle, Öltanks, Big Bag’s, Autoteile, Kunststoffbehälter, Spulen, Matratzen, Transportb änder und Bindegarn. Sollten die genannten Abfälle enthalten sein, erfolgt eine Abweisung bzw. Umdeklaration oder eine aufwandsbezogene Aussortierung der Störstoffe. Die Störstoffe werden zur Abholung bereitgestellt.
  2. In den Abfällen dürfen keine produktionsspezifischen Abfälle, Mineralfaserabfälle, Asbest, BÜ-Abfälle jeglicher Art, Autoreifen und Kühlschränke enthalten sein.
  3. Das Material darf nur eine Kantenlänge von 50 cm aufweisen. Materialien, die mit einer Kantenlänge über 50 cm angeliefert werden, werden auf Kosten des Abfallerzeugers mechanisch nachzerkleinert. Die Kosten für die Zerkleinerung sind dem Angebot bzw. der Preisliste zu entnehmen.
  4. Materialien, die sich keiner Sortierung unterziehen lassen, werden als Abfall zur Beseitigung gem. Gebührensatzung des Anlieferungortes abgerechnet, wenn der Abfall aus dem Stadtgebiet Salzgitter stammt. Abfälle die nicht aus Salzgitter stammen, werden abgewiesen.
  5. Menschliche und tierische Auswurfstoffe, Stalldung und Wundverbände, Ekelerregende und übel riechende Stoffe, Tierkadaver, Gifte soweit diese eine Gefahr für die Anlage und deren Bedienungspersonal darstellen.
  6. Flüssige oder leicht vergasende Stoffe der Gefahrenklasse A I und A II mit Flammpunkten unter 55 °C.
  7. Leicht entzündbare, radioaktive oder explosive Stoffe oder Abfälle, z. B. Feuerwerkskörper, Munition und Karbidrückstände in nassem oder trockenem Zustand sowie Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen.
  8. Batterien, Akkumulatoren, Kühlgeräte, Elektronikschrott wie z. B. Radio, Fernseher, Computer.

B: Annahmebedingungen für Anlieferungen von Abfällen

  • Beim Entladen dürfen keine Staubemissionen entstehen.
  • Anlieferung nur nach Absprache mit der Annahmekontrolle.
  • Nicht gerollt, nicht mehrlagig, nicht gebündelt, nicht gepresst.
  • Die Flüssigkeitsanteile des Abfalls sind auf eine tropffreie Restanhaftung zu begrenzen.
  • Schlämme dürfen eine Trockensubstanz (TS) > 90 % nicht unterschreiten.
  • Für die Bergung nicht ordnungsgemäß angelieferter Abfälle werden pauschal Kosten in Höhe von 250,- € in Rechnung gestellt.
  • Bei der Anlieferung von Palettenware werden für die Entladung mittels Gabelstapler pro Fahrzeugeinheit 150,- € in Rechnung gestellt.
  • Brandschäden müssen vor der Anlieferung mindestens 1 Woche gelagert und abgetrocknet sein. Kantenlänge wie oben beschrieben.