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Beim Abladen erfolgt eine Sichtkontrolle des Abfalls. Diese wird
für Abfall zur Verwertung durch den Maschinisten im Bereich
der Baustellensortierung/Kleinanliefererplatz und für Abfall
zur Beseitigung durch den Kompaktorfahrer auf dem Kippfeld durchgeführt.
Dabei werden die zugeordnete ASN, Verunreinigungen mit Sonderabfällen
(Asbest etc.), die Kantenlänge des Materials (max. 0,5 m) sowie
sonstige Auffälligkeiten (z.B. pastöse Materialien) überprüft
und auf einem Kontrollschein vermerkt.
Nach dem Abladen wird das geleerte Fahrzeug auf der Waage rückgewogen
(Taragewicht). Die dabei auftretenden Änderungen werden zusammen
mit dem Kontrollschein überprüft und in die Kundendatenbank
übertragen, so dass eine genaue Abrechnung erfolgen kann.
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