MERKBLATT
Für die Teilnahme am BIG BAG LOGISTIK SYSTEM der
Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH (EZS)
Im Rahmen ihres Dienstleistungsangebotes für
die Bürger der Stadt Salzgitter bietet die EZS das BIG BAG
LOGISTIK SYSTEM an. Hiermit können die Bürger
ohne eigenen Transportaufwand kleinere Abfallchargen verwertbarer
Abfälle kostengünstig entsorgen. Für die
Teilnahme gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Gegen Zahlung eines Benutzungsentgelts kann bei der EZS an
der Deponie "Diebesstieg" in Salzgitter-Heerte ein
BIG BAG mit einem Füllvolumen von 1 m³ (maximal 1000 kg)
gemietet werden. Die Höhe des Benutzungsentgelts richtet
sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Der BIG BAG darf nur mit
Baustellenmischabfällen, Grünschnitt
oder Holzabfällen
befüllt werden, wobei nur jeweils eine der
genannten Abfallarten eingefüllt werden darf.
Eine Befüllung mit anderen als den vorgenannten
Abfallarten wie z.B. Hausmüll, Sperrmüll, reinem
Bauschutt, Bioabfällen, asbesthaltigen Abfällen
(z.B. Eternitplatten), Eisenbahnschwellen,
Jägerzäunen, anderen Schadstoffen oder die
Vermischung von Abfällen ist nicht zulässig.
Im Benutzungsentgelt enthalten ist die Bereitstellung des
BIG BAG als Transportbehälter, die Abholung im Stadtgebiet
Salzgitter und die Verwertung der Abfälle.
Der Behälter verbleibt im Eigentum der EZS, eine
anderweitige Nutzung als vorstehend beschrieben, ist nicht
zulässig.
Die Abholung erfolgt nach telefonischer Terminabsprache
unter (05341) 22 21-0 durch EZS. Der BIG BAG muß
verschlossen und freistehend rechtzeitig vor dem von EZS
angegebenen Abholungstermin bereitgestellt werden. Dabei ist
ein Abstand von max. 3 Metern vom Strassenrand bzw. von
öffentlichen Wegen, die eine Befahrung mit LKW
zulassen, einzuhalten.
Der Benutzer haftet für Verlust oder Beschädigung
des BIG BAG. Er haftet ferner dafür, dass die in den BIG BAG
gefüllten Abfälle keine Schadstoffe oder Abfälle
enthalten, die die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen,
Tiere und Pflanzen gefährden oder Gewässer und
Boden schädlich beeinflussen.
Bei Verstoß gegen die vorstehend genannten Bedingungen
ist EZS berechtigt, die Abholung des BIG BAG zu versagen.
Ein Anspruch des Benutzers auf Rückerstattung des
Benutzungsentgelts entsteht dadurch nicht. EZS behält
sich darüber hinaus vor, Schadensersatzansprüche
gegen den Benutzer geltend zu machen.
Mit Zahlung des Benutzungsentgelts erkennt der Benutzer
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn
verbindlich an.
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