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MERKBLATT

Für die Teilnahme am BIG BAG LOGISTIK SYSTEM der Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH (EZS)

Im Rahmen ihres Dienstleistungsangebotes für die Bürger der Stadt Salzgitter bietet die EZS das BIG BAG LOGISTIK SYSTEM an. Hiermit können die Bürger ohne eigenen Transportaufwand kleinere Abfallchargen verwertbarer Abfälle kostengünstig entsorgen. Für die Teilnahme gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Gegen Zahlung eines Benutzungsentgelts kann bei der EZS an der Deponie "Diebesstieg" in Salzgitter-Heerte ein BIG BAG mit einem Füllvolumen von 1 m³ (maximal 1000 kg) gemietet werden. Die Höhe des Benutzungsentgelts richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

  2. Der BIG BAG darf nur mit
    Baustellenmischabfällen, Grünschnitt oder Holzabfällen
    befüllt werden, wobei nur jeweils eine der genannten Abfallarten eingefüllt werden darf.

    Eine Befüllung mit anderen als den vorgenannten Abfallarten wie z.B. Hausmüll, Sperrmüll, reinem Bauschutt, Bioabfällen, asbesthaltigen Abfällen (z.B. Eternitplatten), Eisenbahnschwellen, Jägerzäunen, anderen Schadstoffen oder die Vermischung von Abfällen ist nicht zulässig.

  3. Im Benutzungsentgelt enthalten ist die Bereitstellung des BIG BAG als Transportbehälter, die Abholung im Stadtgebiet Salzgitter und die Verwertung der Abfälle.

  4. Der Behälter verbleibt im Eigentum der EZS, eine anderweitige Nutzung als vorstehend beschrieben, ist nicht zulässig.

  5. Die Abholung erfolgt nach telefonischer Terminabsprache unter (05341) 22 21-0 durch EZS. Der BIG BAG muß verschlossen und freistehend rechtzeitig vor dem von EZS angegebenen Abholungstermin bereitgestellt werden. Dabei ist ein Abstand von max. 3 Metern vom Strassenrand bzw. von öffentlichen Wegen, die eine Befahrung mit LKW zulassen, einzuhalten.

  6. Der Benutzer haftet für Verlust oder Beschädigung des BIG BAG. Er haftet ferner dafür, dass die in den BIG BAG gefüllten Abfälle keine Schadstoffe oder Abfälle enthalten, die die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen, Tiere und Pflanzen gefährden oder Gewässer und Boden schädlich beeinflussen.

  7. Bei Verstoß gegen die vorstehend genannten Bedingungen ist EZS berechtigt, die Abholung des BIG BAG zu versagen. Ein Anspruch des Benutzers auf Rückerstattung des Benutzungsentgelts entsteht dadurch nicht. EZS behält sich darüber hinaus vor, Schadensersatzansprüche gegen den Benutzer geltend zu machen.

  8. Mit Zahlung des Benutzungsentgelts erkennt der Benutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.

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AGB - Big Bag Logistik System