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Bei der Anlieferung wird der Boden durch Nachweise seitens des
Anlieferers oder durch eigene Probenentnahme auf etwaige Kontaminationen
geprüft. Kontaminierte Böden werden der Beseitigung zugeführt
nichtkontaminierte Böden für die weitere Bearbeitung
zwischengelagert.
Das auf der Deponie Diebesstieg angelieferte Material darf ausschließlich
mineralisch einwandfreier Boden ohne Schadstoffzusätze sein
(nach LAGA - Zuordnungsklasse: Z0). Siehe Tabelle »
Zuordnungswerte für Boden«. Insbesondere darf der
Boden nicht mit wassergefährdenden Stoffen, Abfällen,
Bauschutt, Beton, Straßenaufbruch (Bitumen) etc. verunreinigt
sein. Das bedeutet : der Boden ist unbelastet und zum uneingeschränkten
Einbau geeignet. Der Anlieferer des Bodens garantiert, dass der
angelieferte Boden den Zuordnungskriterien Z0 nach LAGA entspricht.
Die Annahme, Lagerung und Verkauf der Böden erfolgt im Einklang
mit dem Bodenschutzgesetz
vom 06.02.1998.
Bei der Anlieferung/Abholung frei Deponie Diebesstieg erfolgt eine Verwiegung
der Fahrzeuge. Das ermittelte Gewicht dient als Grundlage für die Abrechnung.
Für die Verwiegung, Beladung und Lagerung entstehen für Sie keine
zusätzlichen Kosten.
Für die Annahme und Abgabe von Böden gelten die allgemeine
Geschäftsbedingungen">allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
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